Forderungsabwehr bei Partnervermittlungsverträgen

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
08.10.2008 1923 Mal gelesen

Partnervermittlungen verlangen nicht selten hohe Vermittlungskosten. Nicht eben so selten werden dort Forderungen für (mäßige) Leistungen der Vermittlung in Höhe von mehreren tausend Euro in Rechnung gestellt.

Wer diese Kosten nicht bezahlt, sieht nach abgelaufener Zahlungsfrist einem Schreiben eines Inkasso-Unternehmens und weiteren Forderungen gegenüber, welche rapide steigen. Auch wird schon mit Klage gedroht.

Wer einen Partnervermittlungsvertrag unterschrieben hat, glaubt häufig, dass er gegen die Forderungen der Vermittler nichts mehr unternehmen kann, was so nicht stimmt.

Die Rechtsanwälte Stüwe & Kirchmann haben in Partnervermittlungen bereits häufiger den Kampf gegen die unberechtigten Forderungen der Vermittler aufgenommen und bewirken können, dass der Forderungsschuldner nichts zu zahlen brauchte.

Sollten Sie auch betroffen sein, so lassen Sie sich von uns beraten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie aus der "Schuldenfalle" herauskommen.

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