Volle Haftung des Fahrzeuglenkers, der den Wagen direkt von dem Beschleunigungsstreifen auf die Überholspur lenkt

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
01.09.2008682 Mal gelesen

Das Landgericht Mönchengladbach hat in dem von uns erstrittenen Urteil vom 12.08.08 entschieden, dass die Beklagten den Schaden des Klägers in vollem Umfang ersetzen müssen, weil der Beklagte zu 1 mit dem Fahrzeug des Beklagten zu 2 mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h direkt von dem Beschleunigungsstreifen auf die linke Fahrspur der Autobahn gefahren war.

Die alleinige Haftung besteht, obwohl die Geschwindigkeit des klägerischen Fahrzeugs 170 km/h betrug.

Das Gericht hat in den Entscheidungsgründen zwar ausgeführt, dass die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit zur Erhöhung der Betriebsgefahr und im Regelfall zu einer Mithaftung des die Richtgeschwindigkeit überschreitenden Fahrers von 20 - 30 % führe.

Unter Berücksichtigung des oben beschriebenen grob verkehrswidrigen Fahrverhaltens des Beklagten zu 1 sei es ... daher ausnahmsweise gerechtfertigt, die erhöhte Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs vollständig zurücktreten zu lassen mit der Folge, dass die Beklagten zu 100 % haften.

Fazit:

Trotz der sog. Porsche-Entscheidung des BGH kann auch bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit die volle Haftung durchgesetzt werden.

 

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