Marderschäden und Kaskoversicherung

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
13.08.20082028 Mal gelesen
Jedes Jahr verursachen Automarder (mustela automobilis) Schäden von mehr als 30 Millionen Euro an Fahrzeugen.
 
Statistisch gesehen nimmt die Zahl der Marderschäden an Pkw´s während der Paarungszeit im August besonders zu, sodass zunächst der Verdacht nahe liegt, dass Autokabel für die Marder eine Art Viagra sein könnten.
 
Biologisch gesehen wird dies allerdings darauf zurückgeführt, dass der als Automarder bezeichnete Steinmarder (Martes foina) als Kulturfolger in dieser Zeit sehr agressiv sein Revier verteidigt; warum er aber ausgerechnet besonders gerne Zündkabel, Manschetten und Schläuche zernagt ist trotzdem unklar.
 
Juristisch wird das ganze aber zum Problem, da die Teil-Kaskoversicherung entgegen weit verbreitetem Irrtum nicht für alle Marderschäden aufkommt.
Gemäß § 12 AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) sind nämlich nur Schäden an der Verkabelung gedeckt.
Ausgeschlossen sind damit bereits Schäden an den Achsmanschetten.
 
Nach der eindeutigen Rechtslage (z.B.: Urteil des Landgerichtes Lüneburg vom 11.05.2004) werden nur Schläuche, Leitungen und Kabel erfasst, sodass die Versicherungen nicht für Schäden an sämtlichen Bauteilen einstehen müssen, welche die Marder zerbeißen.
 
Darüber hinaus muss die Versicherung auch nicht für eventuelle Folgekosten zahlen, wobei es dann richtig um Geld gehen kann, wenn nämlich in Folge der durchgebissenen Bremsleitungen ein Unfall passiert.
 
 
 
 
 
Dann braucht man statt der Teilkasko eine Vollkaskoversicherung.
 
Aber die Autos schlagen zurück: Jedes Jahr werden mehr als 5000 Steinmarder auf bundesdeutschen Straßen überfahren.
 

Ulf Linder

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Versicherungsrecht

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Darmstadt     Frankfurt/M.