Tod eines Pferdes wegen Fütterung mit frischem Heu, Stallbesucher muss Schadensersatz leisten - pferdesportrecht.de -

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
28.07.20081188 Mal gelesen

OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.01.2008, Az. 12 U 73/07 (Pressemitteilung des Gerichts):

Das Füttern der Pferde mit frischem Heu stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das Eigentum des Pferdeeigentümers dar. Das Verfüttern des Heus war Ursache für die Koliken bei drei Pferden. Demnach genügen ein oder zwei Handvoll nicht abgelagertes Heu, um bei einem Pferd eine Kolik auszulösen. Der Einwand des Stallbesuchers, möglicherweise sei das Handeln Dritter, die die Pferde ebenfalls gefüttert hätten, für die Koliken ursächlich, ist rechtlich nicht erheblich.

Anmerkung: Selbst wenn also keine ausdrückliche Erklärung durch Hinweisschild das Füttern fremder Tiere untersagt, gilt der Schutz dieser Tiere vor unsachgemäßer Fütterung durch Dritte; zumindest eine Privathaftpflichtversicherung des Besuchers dürfte hier - sofern man eine abgeschlossen hat - die Schadenersatzansprüche des Pferdeeigentümers decken.