Preisnachlass durch KFZ-Werkstatt bei Hagelschadenreparatur

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
17.06.20081070 Mal gelesen

Die Werbung einer KFZ-Werkstatt, dem Versicherungsnehmer (VN) bei einer Hagelschadenreparatur 150,00 € zu erstatten, ist wettbewerbswidrig (BGH 08.11.07, I ZR 192/06)

Die Werbung verstößt gegen §§ 3, 4 Nr. 1 UWG. Sie ist geeignet, die angesprochenen Verkehrskreise unangemessen unsachlich zu beeinflussen. DEr VN kann dadurch veranlasst werden, unter Verletzung seiner Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag im Hinblick auf die versprochene Zahlung ein gleichwertiges oder günstigeres Angebot eines Mitbewerbers auszuschlagen, ohne den erlangten Vorteil an den Versicherer (VR) weiterzuleiten.

Aus versicherungsrechtlicher Sicht ist die Annahme der 150,00 € für den VN riskant. Zahlungen, Preisnachlässe, Sachzuwendungen oder sonstige Vorteile, die der VN im Rahmen der Abwicklung der Reparatur erhält und dem VR verschweigt, können wegen Verstoßes gegen die Aufklärungs- oder die Schadensminderungobliegenheit zur Leistungsfreiheit des VR in dem betreffenden Schadenfall führen.