Bei Überschwemmungsschaden ist regelmäßig eine Elementarversicherung erforderlich

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
01.06.20081434 Mal gelesen
In den letzten Jahren haben die Elementarschäden auch im privaten Bereich stark zugenommen. Die jüngste Unwetterfront mag ein weiterer Beleg dafür sein.
 
Das Wasser der schweren Regenfälle konnte nicht schnell genug abfließen; durch den Rückstau wurde Ihr Keller überschwemmt, die Waschmaschine ging kaputt, Vorräte wurden ungenießbar oder sogar Wände und Boden nahmen Schaden.
 

Hier genügt regelmäßig nicht die bloße Hausrat- oder Gebäudeversicherung mit Leitungswasser- oder Hagelschutz. Erst mit  einer Deckung für Elementar-Schäden ergänzen Sie Ihren Hausrat- und Gebäude-Schutz zu einem umfassenden Komplett-Schutz bei Schäden durch

  • Hochwasser
  • Überschwemmung
  • Rückstau nach Starkregen
  • Schneedruck
  • Erdrutsch
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

ABER NICHT ALLES VERLOREN!

Sollten Sie einen solchen Deckungs-Schutz nicht vereinbart haben, ist gleichwohl nicht alles verloren. Wenn Sie nämlich nachweisen können, dass Sie seinerzeit bei Abschluss des Vertrages oder einer Umdeckung des Risikos solchen Schutz gewünscht, aber nicht erhalten haben, könnte eine Haftung des Agenten bzw. des Maklers vorliegen, der Ihnen dann den Schaden - aus der Nichtdeckung - zahlen muss; hier sollte ein Fachanwalt für Versicherungsrecht zu Rate gezogen werden.

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