Hier genügt regelmäßig nicht die bloße Hausrat- oder Gebäudeversicherung mit Leitungswasser- oder Hagelschutz. Erst mit einer Deckung für Elementar-Schäden ergänzen Sie Ihren Hausrat- und Gebäude-Schutz zu einem umfassenden Komplett-Schutz bei Schäden durch
- Hochwasser
- Überschwemmung
- Rückstau nach Starkregen
- Schneedruck
- Erdrutsch
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Lawinen
- Vulkanausbruch
ABER NICHT ALLES VERLOREN!
Sollten Sie einen solchen Deckungs-Schutz nicht vereinbart haben, ist gleichwohl nicht alles verloren. Wenn Sie nämlich nachweisen können, dass Sie seinerzeit bei Abschluss des Vertrages oder einer Umdeckung des Risikos solchen Schutz gewünscht, aber nicht erhalten haben, könnte eine Haftung des Agenten bzw. des Maklers vorliegen, der Ihnen dann den Schaden - aus der Nichtdeckung - zahlen muss; hier sollte ein Fachanwalt für Versicherungsrecht zu Rate gezogen werden.
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