Urteil zu Anwaltshaftung: Schadenersatzanspruch der Rechtsschutzversicherung gegen Anwalt bei Erhebung einer aussichtslosen Klage

Urteil zu Anwaltshaftung: Schadenersatzanspruch der Rechtsschutzversicherung gegen Anwalt bei Erhebung einer aussichtslosen Klage
26.02.2014728 Mal gelesen
Eine abgegebene Deckungszusage der Versicherung schließt den Schadenersatzanspruch nicht aus.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2013 - I 9 U 147/12

Erhebt ein Rechtsanwalt eine aussichtslose Klage, ohne seinen Mandanten über die damit verbundenen Risiken zu belehren, und kommt es zur Abweisung der Klage, so kann die Rechtsschutzversicherung des Mandanten ein Schadenersatzanspruch gegen den Anwalt zustehen. Eine abgegebene Deckungszusage der Versicherung schließt den Schadenersatzanspruch nicht aus.

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Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Wir vertreten bundesweit Mandanten, die von ihrem bisherigen Anwalt nicht richtig vertreten wurden, prüfen die bisherige Tätigkeit des Anwalts auf mögliche Fehler und setzen Schadenersatzansprüche durch, nötigenfalls auch vor Gericht.

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