Unfallschadensregulierung: Kostenvoranschlag oder Schadengutachten?

Unfallschadensregulierung: Kostenvoranschlag oder Schadengutachten?
30.06.2013462 Mal gelesen
Die Frage Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten beschäftigt immer wieder die Gerichte. Neu ist der Versuch ist der Versicherer auch oberhalb der sog. Bagatellgrenze zwischen ca. 800-1000 € auf den Geschädigten einzuwirken keine Gutachten einzuholen.

Auch wenn der Haftpflichtversicherer bei einem Schaden oberhalb der Bagatellgrenze darum bittet, einen Kostenvoranschlag einzuholen, steht es aber selbstverständlich in der Entscheidungsfreiheit des Geschädigten, trotzdem ein vollständiges Schadengutachten einzuholen.

Der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer muss auch in einem solchen Fall die Gutachtenkosten erstatten, urteilte das Amtsgericht (AG) Coesfeld. Das folge auch daraus, dass es auf Kostenvoranschlagsebene regelmäßig Streit um die Erstattung der dafür entstandenen Kosten gebe. Auch die Frage der Wertminderung bleibe im Kostenvoranschlag unbeantwortet (AG Coesfeld, 6 C 93/12).