Falls bei einem Verkehrsunfall ein naher Angehöriger verstirbt, ist es unter Umständen möglich, Schmerzensgeld für die erlittenen eigenen Leiden zu erhalten.
Ein wegweisender Artikel der Richterin am BGH Angela Diederichsen zum Angehörigenschmerzensgeld bei einem Tod naher Angehöriger liegt nunmehr in NJW 2013, S.641ff. vor.
Insofern sollte die Möglichkeit des Angehörigenschmerzensgeld bei einem Tod naher Angehöriger in jedem Fall geprüft werden.
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