WGF AG - Insolvenzverfahren eröffnet

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
08.03.2013500 Mal gelesen
Vom Amtsgericht Düsseldorf wurde nun endgültig das Insolvenzverfahren eröffnet und Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Mit Beschluss des Insolvenzgerichts soll das Insolvenzverfahren erst einmal weiter in Eigenverwaltung unter Kontrolle eines Sachverwalters durchgeführt werden. Es ist aber noch offen, ob es bei dieser Eigenverwaltung bleibt oder ob nicht dennoch ein Regelinsolvenzverfahren durchgeführt und ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird. Dies werden Gläubiger in der Gläubigerversammlung beschließen müssen.

Gläubiger, die ihre Rechte im Insolvenzverfahren und die Chance auf eine Quote wahren wollen, sind aber zunächst einmal gehalten, ihre Forderungen anzumelden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt seit vielen Jahren geschädigte Anleger in derartigen Fällen und auch bei der Geltendmachung entsprechender Ansprüche im Insolvenzverfahren und bietet auch betroffenen Geschädigten, die WGF-Anleihen erworben haben, eine Unterstützung und Vertretung im Insolvenzverfahren an.