Nicht zu fassen: Berufungseinlegung vom Oberlandesgericht als unzulässig verworfen

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
20.03.2012592 Mal gelesen
Falsche Unterschrift führt zur Verwerfung einer Berufungseinlegung

Man sollte es nicht glauben: Unterzeichnung eines Schriftsatzes an das Oberlandesgericht, mit welchem Berufung eingelegt werden sollte, wurde mit  "i.A." und zudem unleserlich unterschrieben (evtl. vom Sekretariat). Das OLG hat - erwartungsgemäß - die Berufungseinlegung  als unzulässig verworfen.  Ein Lehrstück erster Güte .

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http://www.nietzer.info/Scan Beschluß OLG Stgt v. 06.03.12