Berufsunfähigkeitsversicherung - BUZ - Berufsunfähigkeit eines Zahnarztes

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
15.01.2012684 Mal gelesen
Die gesetzliche Rentenversicherung kennt – außer für ältere Jahrgänge – eine Berufsunfähigkeit nicht mehr. Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke geniessen zwar einen BU-Schutz. Dieser ist aber an strenge Anforderungen geknüpft und oft nur schwer durchsetzbar.

Für Berufe mit besonderem BU-Risiko kann eine private BU-Versicherung das finanzielle Überleben sichern. Auch Zahnärzte sind Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke und können vom Schutz einer privaten BU profitieren. Aber auch hier kann es geschehen, dass der Versicherer das Vorliegen der Berufsunfähigkeit bestreitet.

Beispiel: Klageverfahren mit abschließendem Vergleich


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