Lebensversicherung: Versicherungsschutz, auch wenn Zigarettenkonsum verschwiegen wird?

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
22.03.20071212 Mal gelesen

Vor Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags muss der Versicherungsnehmer Gesundheitsfragen beantworten. Macht er hier falsche oder unvollständige Angaben, riskiert er den Versicherungsschutz.

In einem vom LG Coburg entschiedenen Fall hatte eine Versicherungsnehmerin im Jahr 2003 einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen. Im Antragsformular wurde sie gefragt, ob sie in den letzten 24 Monaten vor der Antragstellung Zigaretten, Zigarren, Pfeifen geraucht oder sonstigen Tabak konsumiert habe. Obwohl sie Raucherin war, verneinte sie die Frage, um den günstigeren Nichtraucher-Tarif zu erhalten. Im Juni 2004 stellten die Ärzte ein Bronchialkarzinom (Lungenkrebs) fest, woraufhin die Versicherungsnehmerin das Rauchen einstellte. Nach weiteren 8 Monaten verstarb sie. Der bezugsberechtigte Sohn forderte daraufhin die Versicherungsleistung aus dem Lebensversicherungsvertrag.

Zu Unrecht, so das LG Coburg. In der Beweisaufnahme hatte sich nämlich ergeben, dass die verstorbene Mutter in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung geraucht hatte. Da sie die Gesundheitsfrage somit falsch beantwortet hatte, lagen die Voraussetzungen sowohl der Arglistanfechtung als auch des Rücktritts durch den Versicherer vor. Die vom Sohn erhobene Klage gegen den Versicherer wurde abgewiesen.

Quelle: LG Coburg, Urteil vom 26.09.2006, AZ: 11 O 220/06

Dr. Finzel
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Versicherungsrecht