Jens Lehmann fühlt sich durch eine Äußerung von Tim Wiese in seinen Persönlichkeitsrechten betroffen. Beim Champions-League Spiel Weder Bremen gegen Tottenham Hotspurs hatte Lehmann eine Spielszene in Bezug auf Tim Wiese sehr kritisch kommentiert. Wiese erfuhr durch Journalisten von diesem Kommentar und äußerte nach dem Spiel seine Meinung:
"Der Lehmann soll in die Muppet-Show gehen. Der Mann gehört auf die Couch. Vielleicht wird ihm da geholfen. Einweisen, am besten in die Geschlossene."
Die Klage von Jens Lehmann stützte sich auf einen Grundsatz des Presserechts, wonach in Fällen schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzungen eine Geldentschädigung (=Schmerzensgeld) verlangt werden kann. Die Gerichte prüfen dabei, ob eine besondere Bedeutung und Tragweite der Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt. Zudem wird Anlass und Beweggrund der Äußerung bewertet sowie die Frage, ob die Verletzung fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
Im Wortsinne verstanden ist der Kommentar sicherlich als ehrverletzend anzusehen. Andererseits ist das Publikum nach Fußballspielen an herbe Aussagen der Spieler gewöhnt. Der sehr überspitzte Kommentar von Tim Wiese lässt erkennen, dass dieser die Aussage wohl nicht im Wortsinne verstanden wissen wollte. Ein Hinweis auf die Muppet-Show lässt erahnen, dass die Aussage wohl nicht ganz ernst gemeint war. Die Klage stand daher von Anfang an auf wackelingen Beinen. Zudem war Wiese zuvor von Lehmann stark kritisiert worden. Seine Aussage stellt daher gleichsam die Reaktion auf die erhobenen Vorwürfe dar.
Das Landgericht München wies die Klage nun ab. Nach Ansicht des Gerichts liegt keine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor. Einen Vergleich hatten die zerstrittenen Parteien übrigens, wenig überraschend, abgelehnt.
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Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Bezeichnung als "asozial"