Gegen mittlerweile 23 Verantwortliche der GFE-Firmengruppe ermittelt die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen des Verdachts gewerbs- und bandenmäßigen Betruges im Zusammenhang mit Blockheizkraftwerken die mit Rapsöl betrieben werden.
Es fanden Durchsuchungen in mehreren Wohn- und Geschäftsräumen und mehrere Beschuldigte wurden wegen des Verdachts auf Anlagebetrug verhaftet. Nach den Angaben der Staatsanwaltschaft sind die Verdächtigen in einem Firmengeflecht im Zentrum im Nürnberg beteiligt gewesen, da diese Anlegern mit Rapsöl betriebenen Blockheizkraftwerken sehr hohe Renditen versprachen. Anleger haben die Kraftwerke zunächst von GFE mbH Nürnberg und später von der GFE Energy AG, Schweiz gekauft und im Anschluss an die GFE mbH zurückverpachtet.
Ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes TÜV-Gutachten ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Blockheizkraftwerke nicht die von GFE angepriesenen Wirkungsgrade aufweisen. Die Ermittlungsbehörden haben den Verdacht, dass nur sehr wenige Blockheizkraftwerke gebaut worden sind und die von den Anlegern eingenommenen Gelder nicht für den Bau bzw. den Kauf von Blockheizkraftwerken verwendet haben, sondern für sich selbst und für eigene Zwecke und Zwecke Dritter verbraucht haben.
Über das Vermögen der GFE mbH, Nürnberg, wurde nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet und es können Forderungen in diesem Insolvenzverfahren angemeldet werden. Dieses Insolvenzverfahren betrifft aber ausschließlich die GFE mbH, Nürnberg. Gegen Verantwortliche der GFE oder andere Gesellschaften der GFE-Firmengruppe sind davon nicht berührt.
Nach Ansicht der Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner sollten Anleger daher prüfen lassen, gegen welche verantwortlichen Personen oder andere Gesellschaften Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können, um das eingesetzte Kapital zurückzuerhalten.
Auch Anlageberater bzw. Vermittler können auf Schadensersatz haften, wenn diese ihre Kunden falsch über die Hintergründe beraten bzw. nicht ordnungsgemäß aufgeklärt haben.
Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner München
Stand: 07.04.2011