Erwerbsschaden (Verdienstausfallschaden)

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
23.02.20111226 Mal gelesen
Neues zu den Anforderungen hinsichtlich der Erstattung eines Verdienstausfallschadens

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 9. 11. 2010 (VI ZR 300/8) die Anforderungen an den Nachweis eines Erwerbsschadens im Falle der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit nach einem Unfallereignis verschärft.

Das höchste deutsche Zivilgericht hat das Berufungsurteil eines Oberlandesgerichts in weiten Teilen "kassiert", da seiner Ansicht nach die Grundsätze der richterlichen Freischätzung, die in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle spielen, verletzt sind.

Erleidet der bei einem Unfall Geschädigte so schwere Verletzungen, dass er auf Dauer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, so steht ihm gegen den fahrlässig oder vorsätzlich handelnden Schädiger die Erstattung des Verdienstausfall-schadens zu.

Die Revisionsrichter haben zwar betont, dass bei der Beurteilung, wie sich "die voraussichtliche berufliche Entwicklung eines Geschädigten ohne das Schadenereignis" entwickelt hätte, " keine zu hohen Anforderungen gestellt werden" dürfen, was insbesondere gelte, wenn sich der Betroffene noch in der Ausbildung beziehungsweise am Anfang seiner beruflichen Tätigkeit befindet. Insoweit sei, so die Senatsmitglieder, "von einem voraussichtlichen durchschnittlichen Erfolg des Geschädigten in seiner Tätigkeit auszugehen".

Die Richter haben aber betont, dass in einem solchen Fall alle in Betracht kommenden Gesamtumstände, wie das Alter des Geschädigten, sein beruflicher Werdegang bis zum Schadenereignis, die Arbeitsmarktsituation, die konkret gegebene Lage hinsichtlich der Belastung mit Steuern und Sozialabgaben u.ä. zu beachten sind.

Insoweit ist bei der entsprechenden Anspruchstellung dafür Sorge zu tragen, dass die angeführten Gesichtspunkte umfassend und sorgfältig zusammen- getragen werden