Verschärfte Reisehinweise für die Türkei – Stornierung möglich?

Reiserecht
25.07.201765 Mal gelesen
Der Streit zwischen der Türkei und Deutschland eskaliert weiter. Zuletzt hat die Bundesregierung die Reisehinweise für die Türkei aufgrund der Verhaftung eines deutschen Menschenrechtlers verschärft. Das Auswärtige Amt rät Türkei-Reisenden zu „erhöhter Vorsicht“. Und das mitten in der Urlaubssaison.

Deutsche Türkei-Reisende müssen entscheiden, ob sie ihren gebuchten Türkei-Urlaub überhaupt noch antreten oder lieber stornieren sollen. Zudem stellt sich die Frage, ob eine Stornierung kostenlos möglich ist. Dazu Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden: "Man muss zwischen Reisehinweisen und einer Reisewarnung unterscheiden. Nur bei einer Reisewarnung haben Urlauber einen Anspruch auf eine kostenlose Stornierung der Reise." Eine Reisewarnung wird in der Regel erst dann ausgesprochen, wenn akute Gefahr für Leib und Leben besteht.

Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass Urlauber auf den Storno-Kosten sitzen bleiben müssen. Sie können mit dem Reiseveranstalter sprechen und auf Kulanz hoffen, sie können den Reiseveranstalter aber auch überzeugen, dass er bei einem Urlaub in der Türkei persönlich erheblich gefährdet wäre. "Wenn die Sicherheits- und Reisehinweise für die Türkei auch auf Privatpersonen, sprich auf Urlauber ausgedehnt wurden, ist im Grunde genommen auch von einer Gefährdung auszugehen", so Rechtsanwalt Bernhardt.

 

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

 

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Rechtsanwalt Christof Bernhardt

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