OLG Hamm: SV-Kosten und Neuverpackung des beschädigten Transportgutes sind nicht als Wertminderung erstattungsfähig - cargoanwalt.de

Reise und Verbraucherschutz
08.05.20091480 Mal gelesen

Sachverständigenkosten und Kosten der Neuverpackung des beschädigten Transportgutes sind nicht als Wertminderung erstattungsfähig

Zu dem vom Frachtführer bei Beschädigung zu zahlenden Betrag der Wertminderung gehören Überprüfungskosten zur Ausräumung eines Schadensverdachts. Die Untersuchung der Sache dient dazu, deren objektiven Verkehrswert wiederherzustellen, weil nur auf diese Weise der sich wertmindernd auswirkende Schadensverdacht ausgeräumt werden kann. Sachverständigenkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Wertminderung nicht ersatzfähig, wenn das Gutachten nicht nur dem Zweck der Schadensminderung, sondern auch zur bloßen Schadensdokumentation sowie zur Überprüfung der Schadenshöhe diente. Ebenso wenig können Kosten der Neuverpackung bei der Wertminderung in Ansatz gebracht werden, da diese auf den Wert des Gutes bei der Übernahme zur Beförderung abstellt.

OLG Hamm, Urteil vom 18.12.2008, 18 U 188/05