EuGH stärkt Rechte von Flugpassagieren

EuGH stärkt Rechte von Flugpassagieren
27.04.2016369 Mal gelesen
In einem Urteil zu der Frage wann und unter welchen Voraussetzungen Flugpassagieren eine Entschädigung zusteht, hat der europäische Gerichtshof erneut die Rechte von Fluggästen gestärkt.

Flugpassagiere, welche mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden am Zielflughafen ankommen, steht nun auch eine Entschädigung zu, wenn die Verspätung darauf beruht, dass ein Anschlussflug verpasst wurde. Das heißt, selbst wenn der Flug beispielsweise von Frankfurt nach Dubai pünktlich startet, jedoch der Flug von Nürnberg nach Frankfurt Verspätung hat und daher der Flug nach Dubai verpasst wird kann man unter Umständen eine Entschädigung von der Airline verlangen.


 1.Wann bekomme ich überhaupt Geld zurück?

 Die europäische Verordnung für Fluggastrechte gilt grundsätzlich nur bei Annullierung oder Überbuchung des Fluges. Sehr bald wurde diese jedoch auch auf verspätete Flüge ausgeweitet. Kommt der Passagier daher mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen an, kann er von der Airline grundsätzlich eine Entschädigung verlangen. Die Höhe der konkreten Entschädigung hängt davon ab, wie lange die tatsächliche Verspätung war und wie lang die zurückgelegte Flugstrecke war.

 

Nicht zahlen muss die Fluggesellschaft, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände beruht, auf die die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat.


 2. Welche Leistungen bekomme ich?

Neben der Entschädigung aufgrund der Verspätung, müssen die Fluggesellschaften grundsätzlich bei einer längeren Verspätung auch für Essen und Getränke sorgen. Meist werden hier Gutscheine von der Airline an die Passagiere verteilt. Wenn der Passagier eine Nacht am Flughafen verbringen muss, da der Flug erst am nächsten Tag startet, muss die Airline auch grundsätzlich dafür sorgen, dass eine Übernachtungsmöglichkeit gegeben ist. Hier ist keine starre Regel vorgegeben, was eine Übernachtung kosten darf. Eine einfache Liege auf dem Flughafen ist sicherlich zu wenig, ein 5 Sterne Hotel muss jedoch von der Airline nicht bezahlt werden.

 

3. Wie bekomme ich mein Geld?

Obschon die Verordnung welche die Zahlungen regelt, recht eindeutig verfasst ist, stellen sich die Airlines immer wieder quer. Insbesondere wird gerne angeführt, dass die Verspätung auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen ist, den die Fluggesellschaft nicht zu vertreten hat. Dem Passagier wird dann oft ein Gutschein, welcher bei dem nächsten Flug verrechnet wird, angeboten. Oftmals ist ein intensiver Schriftverkehr mit der Airline geboten.

 

Um hier alle Rechte durchzusetzen und auch um die konkrete Höhe der Entschädigung zu berechnen, ist genaue Kenntnis von der tatsächlichen Ursache der Verspätung, von den geflogenen Kilometern und von der tatsächlichen Verspätung notwendig. Auch sollten Reisende, welche beabsichtigten aufgrund der Verspätung Ansprüche geltend zu machen, sämtliche Unterlagen, auch die Bordkarten, aufbewahren.

 

Vorsicht ist auch geboten, wenn die Airline plötzlich eine Zahlung auf das Konto leistet, welche tatsächlich geringer ist als der einem zustehende Betrag. In diesem Fall ist es angebracht, sofort deutlich zu machen, dass man diese Zahlung nicht als endgültige Erledigung betrachtet. Nimmt man die Zahlung widerspruchslos an, kann einem entgegengehalten werden, dass man nun seinen Anspruch auf weitere Zahlungen verwirkt hat.


 4. Und wenn gar nichts mehr nutzt

Die Erfahrung zeigt, dass sich gewisse Airlines zunächst weigern Zahlungen wegen einer Verspätung zu leisten. Als letzter Schritt bleibt daher oftmals für den Fluggast nur, seine Rechte gerichtlich durchzusetzen. Auch hier ist Vorsicht geboten, um zum einen das örtlich zuständige Gericht zu ermitteln und eben die konkrete Höhe des einem zustehenden Schadensersatzes geltend zu machen. Überraschenderweise lenken viele Fluggesellschaften ein, wenn eine Klage bei ihnen eingeht.