Versicherung lässt sich zu lange Zeit – Ärgerlich!

Reise und Verbraucherschutz
12.10.20092516 Mal gelesen
Wie lange müssen Sie noch auf Ihr Geld warten?

Mit Beginn meiner Tätigkeit galt die Faustformel: Ein einfacher Verkehrsunfall dauerte ca. 2-3 Wochen, bis die Regulierung durch die Versicherung erfolgt war. Was Viele nicht wissen: Durch den enormen Druck in der Versicherungsbranche müssen heute die Sachbearbeiter die Arbeit erledigen, die früher auf eine Vielzahl von Kollegen bei der Versicherung verteilt wurde. Dort schalten viele Mitarbeiter aufgrund der ständigen Arbeitsüberlastung auf "Durchzug". Nicht anwaltlich vertretene Unfallgeschädigte werden gegenüber Anwälten teilweise benachteiligt, denn der lästigen Anwaltsschriftsätze will man sich bei der Versicherung so schnell wie möglich entledigen. Die HUK-Coburg hat sogar kürzlich verlauten lassen, dass sie sog. Verkehrsunfälle, die mit ihr online abgewickelt werden, bevorzugt bearbeitet. Hiervon profitieren wieder die Unfallopfer, die anwaltlich vertreten werden, denn das sog. Onlinemodul "Schadenmanagement" findet in Anwaltskanzleien Anwendung, die eine Vielzahl von Verkehrsunfallmandaten betreuen. 

Durch schleppende Regulierungspraxis beschäftigt sogar Gerichte, die vermehrt den Versicherungen die rote Karte zeigen: So kürzlich das Amtsgericht Erlangen: Eine Frist von 14 Tagen muss für eine Versicherung ausreichen, bei eindeutigem Sachverhalt einen Schaden zu regulieren. Dies folgt aus einem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Erlangen.

Im zu Grunde liegenden Fall ging es um Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall mit eindeutig geklärter Schuldfrage. Der Geschädigte setzte durch seinen Anwalt der Versicherung des Gegners eine Frist von zwei Wochen, um den Schaden zu regulieren. Der Versicherer reagierte innerhalb der Frist überhaupt nicht und überwies neun Tage nach Fristablauf einen Betrag, der unter der geforderten Summe lag. Mittlerweile hatte der Geschädigte jedoch schon Klage erhoben.

Dies geschah zu Recht, urteilte das Amtsgericht in dem Rechtsstreit um die Kosten. Die gesetzte Frist sei - trotz Urlaubszeit - nicht unverhältnismäßig gewesen. Der Versicherung sei vorzuwerfen, dass sie innerhalb der gesetzten Frist nicht reagiert und zumindest eine Eingangsbestätigung übersandt habe. Falls nötig, hätte sie auch um eine Fristverlängerung bitten können. Da beides nicht geschehen sei, habe der Geschädigte davon ausgehen können, dass er ohne Klage nicht zu seinem Recht komme. Die Mehrkosten des Verfahrens wurden insoweit der Versicherung aufgebürdet.

  

Mein Tipp: Wenn die Versicherung bei Ihnen anruft oder sonst Kontakt mit Ihnen aufnimmt: Treffen Sie auch hier keine Vereinbarungen mit der Versicherung. Verweisen Sie die Versicherung einfach an Ihren Verkehrsanwalt!

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