Sobald der Motor läuft: Finger weg vom Handy

Sobald der Motor läuft: Finger weg vom Handy
12.03.2013416 Mal gelesen
Am Steuer gilt grundsätzlich: Finger weg vom Handy. Denn nicht nur das Telefonieren am Steuer stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern schon das bloße in die Hand nehmen des Handys – und sei es nur, um einen Anruf abzuweisen.

Das gilt übrigens auch, wenn das Auto steht aber der Motor läuft.

Wer während der Fahrt telefonieren möchte, benötigt dazu eine Freisprechanlage. Ansonsten wird ein Bußgeld von 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Nach der Bußgeldreform sollen die Strafen sogar spürbar steigen. Natürlich ist nicht nur das Telefonieren, sondern auch die vielen anderen Nutzungsmöglichkeiten, die ein modernes Mobiltelefon bietet, verboten.

Das Online-Portal www.blitzerblog.de der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte beantwortet viele Fragen rund ums Handy am Steuer und zeigt auch Möglichkeiten der Verteidigung auf. So kann das Mobiltelefon beispielsweise von den Polizeibeamten mit einem anderen technischen Gerät, dessen Nutzung erlaubt ist, verwechselt worden sein. Für eine effektive Verteidigung ist in aller Regel aber die vollständige Akteneinsicht nötig, die nur von einem Rechtsanwalt beantragt werden kann.

Mehr Informationen:  http://www.blitzerblog.de/themen/handy-am-steuer/

 

Kanzlei LF legal Lüdecke & Fritzsch Rechtsanwälte

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