Am Zebrastreifen vom Rad absteigen

Am Zebrastreifen vom Rad absteigen
30.01.2013318 Mal gelesen
Fahrradfahrer steigen, wenn sie auf einem Zebrastreifen die Fahrbahn überqueren wollen, am besten vom Rad ab, denn Die Autofahrer sind nicht angehalten Radlern am Zebrastreifen die Vorfahrt zu gewähren.

Fahrradfahrer steigen, wenn sie auf einem Zebrastreifen die Fahrbahn überqueren wollen, am besten vom Rad ab, denn Die Autofahrer sind nicht angehalten Radlern am Zebrastreifen die Vorfahrt zu gewähren.

Radfahrer dürften zwar über den Fußgängerüberweg fahren, haben aber nicht die gleichen Rechte wie Fußgänger, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Autos müssen streng genommen nicht für die Radler anhalten. In der Straßenverkehrsordnung sei das nicht explizit geregelt. "Wer sein Rad schiebt, geht auf Nummer sicher."

Das Landgericht Frankenthal in der Pfalz (Aktenzeichen: 2 S 193/10) zum Beispiel gab einer Radfahrerin eine 50-prozentige Mitschuld an dem Zusammenstoß mit einem Auto, weil sie ganz plötzlich auf den Zebrastreifen übergewechselt hatte. Wer mit dem Rad über die Straße fahren will, müsse immer warten, bis sie frei ist.

Doch viele kennen diese Regelung nicht. Laut einer Umfrage sind 61 % der Autofahrer der Meinung, dass sie am Zebrastreifen anhalten müssen, wenn ein Radfahrer die Straße überqueren möchte.

 

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