Rechte wenn ein Flug ausfällt

Rechte wenn ein Flug ausfällt
29.01.2013298 Mal gelesen
Die Airline muss für Verpflegung und Unterkunft aufkommen, wenn Fluggäste wegen Eis und Schnee auf dem Flughafen stranden.

Die Airline muss für Verpflegung und Unterkunft aufkommen, wenn Fluggäste wegen Eis und Schnee auf dem Flughafen stranden. "Nach zwei Stunden Verspätung sind Essen und Getränke zur Verfügung zu stellen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Zudem muss die Fluggesellschaft für die Unterbringung und die Fahrt dorthin sorgen, wenn der Flieger erst am nächsten Tag weiterfliegt. Auf jedenfall muss die Air-Line alle Maßnahmen treffen, um die Passagiere ans Ziel zu bringen. Dies kann eine kostenlose Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug bedeuten oder eine andere Beförderung auf andere Weise.

Nach der 5.Verspätungsstunde hat der Fluggast zudem ein Recht, das Ticket zurückzubringen und sich die Kosten erstatten zu lassen.

 

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