Trunkenheit am Steuer: Blutprobe oder Alkoholatemtest

Trunkenheit am Steuer: Blutprobe oder Alkoholatemtest
18.01.2013447 Mal gelesen
Zwischen dem Justizministerium und der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) entwickelt sich ein Streit, welche Methode sinnvoller sei, Alkohol am Steuer nachzuweisen.

Nach einem Bericht von Welt online (03.01.13) fordert der NRW-Vorsitzende der DPolG Erich Rettinghaus eine deutliche Reduzierung der Blutproben zum Nachweis von Trunkenheit am Steuer. Grund: Zu teuer und zu langwierig.

Rettinghaus bevorzugt statt der Blutprobe den Alkoholatemtest. Es sei wissenschaftlich belegt, dass dieser genauso exakte Werte liefert wie Blutproben. Das Justizministerium lehnt diesen Vorstoß ab und setzt weiter auf Blutproben, da der Atemalkoholtest zu ungenau sei.

Rechtsanwalt Roland Fritzsch von der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte in Hannover: "Der Grundsatz ist klar: Wer Alkohol getrunken hat, gehört nicht hinter das Steuer. Die Diskussion zeigt jedoch auch, dass Messverfahren nicht 100-prozentig zuverlässig sind. Hierbei müssen es nicht einmal die Messgeräte oder Messverfahren sein, die in technischer Hinsicht zu fehlerhaften Ergebnissen führen können. Eher noch besteht die Möglichkeit, dass das Prozedere, welches für die Bestimmung von Blut- oder Atemalkoholwerten vorgenommen werden muss, nicht ordnungsgemäß abläuft, sprich Verfahrensfehler begangen werden. Solche Fehler können dann bis zur Unverwertbarkeit des so gewonnenen Ergebnisses und somit zur Einstellung des Verfahrens oder gar zum Freispruch führen."

Allerdings sei es für die rechtlichen Folgen einer Trunkenheitsfahrt wichtig, exakte Daten der Blutalkoholkonzentration zu haben. "Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit mit der Konsequenz, dass eine Straftat vorliegt mit den entsprechenden Folgen.", erklärt der Jurist.

Die Kanzlei LF legal Rechtsanwälte hat sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert.

 

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