Frankreich-Reisen: Einweg-Alkoholtester nicht vergessen!

Reise und Verbraucherschutz
05.06.2012916 Mal gelesen
In Frankreich gilt ab dem 01.07.2012 die Pflicht, in allen Fahrzeugen einen Einweg-Alkoholtester mitzuführen. Eine Benutzungspflicht gibt es aber nicht.

Wer seinen Sommerurlaub in Frankreich verbringen möchte, sollte darauf achten, einen Einweg-Alkoholtester an Bord zu haben - selbst wenn er mit dem Motorrad reist. Denn ab dem 01.07.2012 gilt in Frankreich für alle Fahrzeuge die Pflicht, einen Alkoholschnelltester mitzuführen. Zugelassen sind Einwegtester auf chemischer Basis, aber auch elektronische Tester. Alle Tester müssen nach der französischen NF-Norm entsprechend zertifiziert sein.

Wer bei einer Kontrolle keinen unbenutzten Einwegtester vorzeigen kann, wird noch bis November 2012 ohne Bußgeld davonkommen, darf sich aber auch unangenehme Diskussionen mit der französischen Polizei freuen. Es ist daher empfehlenswert, einen Tester spätestens nach der Einreise zu erwerben. Diese gibt es an Tankstellen, aber auch in Supermärkten und Apotheken und sie kosten nicht die Welt: Zwischen 2 und 5 EUR muss man für einen Tester ausgeben. Es empfiehlt sich, gleich eine Packung mit mehreren Testern zu nehmen.

Eine Benutzungspflicht gibt es zwar nicht. Die Mitführpflicht soll dem Fahrer aber die Möglichkeit eröffnen, nach Alkoholkonsum seinen Wert freiwillig selbst zu kontrollieren. Ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 Promille sollte auch in Frankreich kein Fahrzeug geführt werden, andernfalls droht ein Bußgeld bis zu 750 EUR. Ab einer BAK von mehr als 0,8 Promille droht eine Geldstrafe bis zu 4.500 Euro und/oder eine Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren - auch für deutsche Fahrer. Schon im eigenen Interesse kann also nur empfohlen werden, bei Alkoholgenuss den Einwegtester zu verwenden und, im Falle eines Falles, das Auto stehen zu lassen.