Wichtig zu wissen ist, dass die Reederei bei internationalen Seebeförderungen verschuldensunabhängig haftet. Zwar gibt es Höchstgrenzen, jedoch ist der Höchstbetrag von 270.000 Euro zumindest bei Körperverletzungen in den meisten Fällen ausreichend. Reedereien müssen innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung des Schadenersatzberechtigten eine Vorschusszahlung leisten, damit unmittelbar wirtschaftliche Bedürfnisse gedeckt werden können.
Ansprüche sollten umgehend bei der Reederei bzw. dessen Haftpflichtversicherung gemeldet werden. Die Verjährungsfrist Körperverletzung oder Tod eines Reisenden beträgt zwei Jahre. Zudem bestehen eventuell Ansprüche auf Rückzahlung des anteiligen Reisepreises. Abhängig vom individuellen Einzelfall könnte sogar der volle Reisepreis zurückzuzahlen sein, wenn infolge der widrigen Umstände auf dem abgeschleppten Schiff der Urlaub vollständig zunichte gemacht worden ist.
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