Costa Allegra: Schadenersatz für ins Wasser gefallene Kreuzfahrt

Reise und Verbraucherschutz
01.03.2012390 Mal gelesen
Die „Costa Allegra“ist das in Seenot geratene Schwesterschiff der untergegangenen „Concordia“. Es hat nunmehr die Hauptinsel der Seychellen erreicht und ist in den Hafen von Victoria geschleppt worden. Für die Passagiere endete damit eine Odyssee. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen dürfte angemessen und sinnvoll sein.

Wichtig zu wissen ist, dass die Reederei bei internationalen Seebeförderungen verschuldensunabhängig haftet. Zwar gibt es Höchstgrenzen, jedoch ist der Höchstbetrag von 270.000 Euro zumindest bei Körperverletzungen in den meisten Fällen ausreichend. Reedereien müssen innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung des Schadenersatzberechtigten eine Vorschusszahlung leisten, damit unmittelbar wirtschaftliche Bedürfnisse gedeckt werden können.

 

Ansprüche sollten umgehend bei der Reederei bzw. dessen Haftpflichtversicherung gemeldet werden. Die Verjährungsfrist Körperverletzung oder Tod eines Reisenden beträgt zwei Jahre. Zudem bestehen eventuell Ansprüche auf Rückzahlung des anteiligen Reisepreises. Abhängig vom individuellen Einzelfall könnte sogar der volle Reisepreis zurückzuzahlen sein, wenn infolge der widrigen Umstände auf dem abgeschleppten Schiff der Urlaub vollständig zunichte gemacht worden ist.

 

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