Versicherungsrecht: Rechtsschutzversicherung für Eigentümer

Rechtsschutzversicherungsrecht
06.06.201751 Mal gelesen
Es kann im Einzelfall Schwierigkeiten bereiten, welche Fälle von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind und welche nicht. „In einer aktuellen Entscheidung wurde nun für etwas Klarheit bei Rechtschutzversicherungen als Eigentümer gesorgt“, teilt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Prell

In dem zu entscheidenden Fall hatte der Versicherte eine Rechtsschutzversicherung mit dem versicherten Risiko "Eigentümer eines selbst genutzten Einfamilienhauses" abgeschlossen. Tatsächlich wohnte er aber nicht in einem Einfamilienhaus, sondern in einem Wohnwagen (der ihm gehörte) auf einem Trailerpark. Er hatte also eine entsprechende Grundstücksparzelle gepachtet und war einem Verein beigetreten, durch den die Nutzerordnung und die Satzung des gesamten Trailerparks festgelegt waren.

 

Mit diesem Verein war der Wohnwageninhaber nun in Streit geraten. Er fragte deshalb bei seiner Rechtsschutzversicherung an, ob die zu erwartenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten übernommen werden würden. Die Rechtsschutzversicherung lehnte dies ab.

 

Das in der Sache befasste Oberlandesgericht hat diese Ablehnung nun bestätigt. Tatsächlich gelten hier strenge Anforderungen. Wenn im Versicherungsschein festgehalten ist, dass das Eigentum vom Versicherungsschutz umfasst ist, kann dies nicht einfach auf ein Pachtverhältnis ausgedehnt werden. Der Rechtsschutz ist streng eigenschafts- und objektbezogen. Es sind nur Angelegenheiten umfasst, die konkret mit dem Eigentum im Zusammenhang stehen.

 

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.01.2017, Az. 6 U 110/16 

Mitgeteilt von: Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden

 

8937/13 - Aufsatz Trailerpark