Von Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak
Nach einer aktuelleren Entscheidung kann bereits eine bloße Domain-Registrierung eine Markenverletzung darstellen, auch wenn die Internetseite noch keine Inhalte hat. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg in seinem Urteil vom 28.07.2005 entschieden. Diese Entscheidung ist nicht völlig neu; bereits 1998 entschied das Landgericht (LG) Braunschweig entsprechend.
Bisher wurde gleichwohl nach überwiegender Auffassung durch die Registrierung einer Domain nicht in das Wettbewerbs- und Markenrecht eingegriffen. Mit dem neuen Urteil wird die Reichweite einer Domainanmeldung vergrößert. Bisher nahm der Gesetzgeber an, dass ein Anmelder mit der Registrierung einer Domain nicht die Absicht hat, bestehende Markenrechte zu verletzen. Der Domain können nämlich in dieser Phase noch keine konkreten Waren- oder Dienstleistungen zugeordnet werden.