Domain-Registrierung ohne Domaininhalt als Kennzeichenverletzung

Pflichtteilsrecht Erbe
14.06.20062036 Mal gelesen

Von Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak

 
Rechteinhaber stehen insbesondere in Fällen des nicht nachweisbaren Domaingrabbing vor dem Problem, dass der "Verletzter" keine Inhalte mit "seiner" verknüpft, z.B. weil dieselbe nur zwecks Weiterverkauf registriert wurde.

Nach einer aktuelleren Entscheidung kann bereits eine bloße Domain-Registrierung eine Markenverletzung darstellen, auch wenn die Internetseite noch keine Inhalte hat. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg in seinem Urteil vom 28.07.2005 entschieden. Diese Entscheidung ist nicht völlig neu; bereits 1998 entschied das Landgericht (LG) Braunschweig entsprechend.

Bisher wurde gleichwohl nach überwiegender Auffassung durch die Registrierung einer Domain nicht in das Wettbewerbs- und Markenrecht eingegriffen. Mit dem neuen Urteil wird die Reichweite einer Domainanmeldung vergrößert. Bisher nahm der Gesetzgeber an, dass ein Anmelder mit der Registrierung einer Domain nicht die Absicht hat, bestehende Markenrechte zu verletzen. Der Domain können nämlich in dieser Phase noch keine konkreten Waren- oder Dienstleistungen zugeordnet werden.