Bußgeldbescheid mit Fahrverbot und Punkten nach dem neuen Bußgeldkatalog

Bußgeldbescheid mit Fahrverbot und Punkten nach dem neuen Bußgeldkatalog
21.10.2014496 Mal gelesen
Haben Sie einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten, weil Sie bspw. zu schnell gefahren sind oder den nötigen Abstand zum Vordermann nicht eingehalten haben?

Sind Sie geblitzt worden, weil Sie die Geschwindigkeit überschritten oder den notwendigen Abstand zum Vordermann nicht eingehalten haben?


Was droht denn nun?


Im Nachfolgenden wollen wir Ihnen aufzeigen, was wohl im Weiteren auf Sie zukommt.


Sie werden zunächst einen sog. Anhörungsbogen von der Polizei erhalten.


Hierbei räumt man Ihnen "die Gelegenheit zur Äußerung" ein. Bitte nicht davon Gebrauch machen!


Sie müssen die Pflichtangaben zur Person, wie Wohnort, Geburtsdatum, Führerscheindaten und die sonstigen Daten, die unter die Rubrik Pflichtangaben in diesen Anhörungsbogen aufgeführt sind, ausfüllen.


Sie müssen jedoch nicht Angaben zur Sache, die ohnehin schon in dem Bescheid unter der Rubrik "freiwillige Angaben" geführt sind, machen.


Sie sollten einen solchen Anhörungsbogen auch nicht unterschreiben und auf gar keinen Fall Angaben machen, zu den Fragen: "Waren Sie der verantwortliche Fahrzeugführer?", "Wird die Tat eingeräumt?".


Hierzu keine Angaben machen.


Sie werden sodann in den Folgewochen einen Bußgeldbescheid erhalten.


Je nach Nachhaltigkeit Ihres Vergehens wird ein solcher Bußgeldbescheid eine Geldbuße mit oder ohne Fahrverbot vorsehen.


Sollte ein Bußgeldbescheid ein Fahrverbot vorsehen, ist auch dieses nicht in Stein gemeißelt.


Bitte wenden Sie sich in diesem Falle an einen fachkundigen Anwalt für Verkehrsrecht und holen Sie sich Rat ein.


Es läuft eine sehr kurze Frist von zwei Wochen, innerhalb derer Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen müssen.


Wir können Ihnen gut helfen. Vor allem gibt es Möglichkeiten, das Fahrverbot unter Umständen ganz zu beseitigen oder auch den kompletten Bußgeldbescheid insgesamt anfechten zu können.


Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de


Wir wollen Ihnen helfen!





Georg Schäfer

Rechtsanwalt