Bußgeldbescheid mit Fahrverbot

Bußgeldbescheid mit Fahrverbot
05.09.2014249 Mal gelesen
Haben Sie einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten, weil Sie bspw. zu schnell gefahren sind oder den nötigen Abstand zum Vordermann nicht eingehalten haben?

Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten?

  • Handeln Sie nicht panisch
  • Notieren Sie die zwei-Wochenfrist für den Einspruch
  • Machen Sie keinerlei Angaben zur Sache
  • Nehmen Sie Kontakt mit einem fachkundigen Anwalt für Verkehrsrecht auf.

Es gibt eine eiserne Regel im Ordnungswidrigkeitsverfahren, nämlich niemals ungefragt Angaben zur Sache machen.


Wenn die Polizei Ihnen Fragen zum Sachverhalt stellen sollte, weil Sie beispielsweise aufgehalten wurden, dann verweigern Sie die Aussage.


Gerne können Sie auch wie unsere Mandanten beispielsweise auf Ihren Anwalt verweisen.


"Mein Anwalt hat gesagt, ich soll keine Angaben zur Sache machen."


Sie sind nach dem Gesetz lediglich verpflichtet Angaben zu persönlichen Daten wie Wohnanschrift, Alter und dergleichen zu machen.


Hält man Ihnen beispielsweise ein Lichtbild mit der suggestiven Frage:


"Das sind Sie doch?"


entgegen, handelt es sich dabei wieder um Angaben zur Sache und Sie können wieder auf Ihren Rechtsanwalt verweisen und sollten dies dringend tun.


Oftmals gibt es Möglichkeiten einen Bußgeldbescheid insgesamt per Einspruch erfolgreich anzugreifen oder aber zumindest das Fahrverbot ganz zu beseitigen und für den Fall, dass dies nicht gelingen sollte, ein Fahrverbot wenigstens so zu legen, dass es Ihnen am wenigstens schadet, weil Sie sich beispielsweise 4 Wochen im Ausland aufgehalten haben.


Eine solche Verteidigung hängt davon ab, dass der Mandant im Vorfeld keine Angaben gegenüber der Polizei oder irgendjemanden gemacht hat.


Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de, wenn es Sie erwischt hat.


Wir helfen Ihnen gerne!




Georg Schäfer

Rechtsanwalt