Neues Punktesystem: Fahrerlaubnis kann schnell entzogen werden

Neues Punktesystem: Fahrerlaubnis kann schnell entzogen werden
30.04.2014417 Mal gelesen
Am 1. Mai 2014 tritt im Fahreignungsregister in Flensburg das neue Punktesystem in Kraft. Statt wie bisher 18 Punkte gibt es dann nur noch acht Punkte. Wer die erreicht hat, verliert seinen Führerschein.

Allerdings werden nur noch Delikte, die die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden, mit Punkten sanktioniert. Für einen Verkehrsverstoß werden auch nur noch bis zu maximal drei Punkte verhängt. Dennoch kann es schneller zum Entzug des Führerscheins kommen, als noch nach dem alten System.

Denn bei den gleichen Vergehen können die acht Punkte schneller erreicht werden als die 18 Punkte.

Beispiel: Ein Kfz-Fahrer wird für folgende Vergehen bestraft:

- zwei Mal Telefonieren am Steuer ohne entsprechende Freisprechanlage (je 1 Punkt altes Punktesystem, je 1 Punkt neues Punktesystem),

- Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um 21 bis 25 km/h (2 Punkte alt, 1 Punkt neu),

- gefährliches Überholmanöver (2 Punkte alt, 1 Punkt neu)

- Unterlassene Hilfeleistung (5 Punkte alt, 3 Punkte neu)

- Rote Ampel überfahren (3 Punkte alt, 1 Punkt neu).

Nach dem alten System käme der Verkehrsteilnehmer auf 14 Punkte in Flensburg, nach dem neuen System hätte er schon acht Punkte erreicht und die Fahrerlaubnis würde entzogen.

"In diesem Beispiel sind allerdings nur die Punkte aufgeführt. Darüber hinaus müssen aber auch die geänderten Tilgungsfristen und die Tilgungshemmung berücksichtigt werden", ergänzt Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Denn mit der Umstellung auf das neue Punktesystem entfällt auch die Tilgungshemmung, d.h. ein neuer Punkteeintrag behindert nicht mehr die Verjährung der älteren Einträge. Stattdessen verjährt jedes Verkehrsdelikt für sich.

Im Einzelfall kann es aber von entscheidender Bedeutung sein, ob der Punkteeintrag noch vor oder erst nach dem 1. Mai vorgenommen wird. Denn die Konsequenzen können ganz unterschiedlich sein. Fenderl: "Ist die Eintragung nach dem 1. Mai für den Verkehrsteilnehmer die günstigere Variante, sollten im BußgeldverfahrenRechtsmittel eingelegt werden, um den Eintritt der Rechtskraft und damit auch den Punkteeintrag in Flensburg hinaus zu zögern."

Mehr Informationen zum neuen Punktesystem  im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.

 

Rechtsanwalt Günter Fenderl

Karlstraße 19

63739 Aschaffenburg

 

Tel: 06021 / 38 665-0

Fax: 06021 / 38 665-11

Mail: info@fenderl-dietrich.de

Web: www.verkehrsrecht-fachanwalt.com