Wer zu dicht auffährt, wird nach dem neuen Punktesystem in der Regel mit zwei Punkten bestraft. Schon bei vier Abstandsverstößen wäre also der Führerschein weg, da dieser schon ab 8 Punkten entzogen wird. "Besonders Vielfahrer und Berufsfahrer müssen demnächst aufpassen. Acht Punkte können schnell zusammen kommen", sagt Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Auf der anderen Seite biete das neue Punktesystem aber auch Vorteile. So führt ein neuer Eintrag in das Fahreignungsregister in Flensburg nicht mehr zur Tilgungshemmung der älteren Einträge. Fenderl: "Jedes Delikt verjährt dann für sich." Die Umstellungen, sowohl bei den Punkteinträgen als auch bei der Tilgungshemmung, bieten gerade für aktuelle Bußgeldverfahren verschiedene Optionen.
"Die Konsequenzen, die ein Punkteeintrag noch vor dem 1. Mai oder danach mit sich bringt, müssen jetzt beachtet werden. Daher kann es Sinn machen, den Eintritt der Rechtskraft im Bußgeldverfahren zu forcieren, damit der Eintrag in Flensburg noch vor dem 1. Mai vorgenommen wird, oder im umgekehrten Fall den Punkteeintrag hinauszuzögern", so Fenderl. Welche Vorgehensweise sinnvoller ist, hänge aber immer vom Einzelfall ab.
Mehr Informationen zum neuen Punktesystem im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.
Rechtsanwalt Günter Fenderl
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