Das Fahrverbot

Das Fahrverbot
04.11.2013235 Mal gelesen
Haben Sie einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten, weil Sie bspw. zu schnell gefahren sind oder den nötigen Abstand zum Vordermann nicht eingehalten haben?

Haben Sie einen Bußgeldbescheid bekommen, in dem Ihnen ein Fahrverbot von 1 Monat oder mehr "aufgebrummt" wurde?

Bleiben Sie nicht untätig!

Sie müssen gegen einen solchen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Hier läuft eine Frist von 2 Wochen.

Notieren Sie also sorgfältig diese Frist und suchen Sie innerhalb dieser Frist den Rat eines fachkundigen Anwalts für Ordnungswidrigkeitenrecht.

Es gibt in ganz vielen Fällen eine Möglichkeit, dass man das Fahrverbot entweder ganz beseitigt oder aber zumindest so legen lässt, dass es am wenigstens schmerzhaft für Sie ist.

Ein solches Fahrverbot ist immer dann angreifbar, wenn schon Ihre Täterschaft in Frage steht.

Machen Sie daher niemals irgendwelche Angaben zur Sache gegenüber der Polizei oder sonstigen Personen.

Lassen Sie einen fachkundigen Anwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht die Ermittlungsakte anfordern und prüfen.

Oftmals ist es so, dass die Polizei Sie als Täter gar nicht ermitteln können. Dann kann man den Bußgeldbescheid inklusive Fahrverbot insgesamt erfolgreich anfechten.

Rechtsanwalt Georg Schäfer ist ein ausgesprochen erfahrener Anwalt auf diesem Gebiet.

Lassen Sie sich daher helfen. Es gibt immer Möglichkeiten, wie man den Schaden mindestens für Sie begrenzen, wenn nicht sogar das Fahrverbot ganz beseitigen kann.

Schicken Sie uns also eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de oder rufen Sie uns auch gerne an.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt