Der Tag danach (1. Mai, 2. Mail und Restalkohol)

Der Tag danach (1. Mai, 2. Mail und Restalkohol)
30.04.2013663 Mal gelesen
Gutes Wetter ist angesagt. Wen es nicht in die Berliner Innenstadt zieht, um seriös zu demonstrieren oder sich entspannt dem Steinewerfertum auszusetzen, der begeht den 1. Mai genüsslich beim Grillen oder mit einer Maibowle auf der Terrasse. Leider ruft (fast) alle am 2. Mai die Arbeit...

Es kommt mir vor wie gestern:

Ein mir lieb gewordener Mandant hatte eigentlich am  Folgetag frei und feierte (auch mit Alkoholgenuss). Doch dann fehlte am nächsten Tag im Büro Personal, und der eigentlich als Fahrer angestellte wurde gebeten "auszuhelfen". Er wollte gar nicht fahren. Doch er fuhr ins Büro, dabei kam er in eine Kontrolle und war dann doch überrascht über den Atemalkoholwert, den er noch erreichte.

Es ist wirklich vertrackt: Diejenigen von uns, die tapfer und vernünftig nach einem fröhlichen Abend mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Taxi nachhause fahren, wachen am nächsten Morgen eben oft doch noch - subjektiv halbwegs fit - juristisch aber relativ oder absolut verkehrsuntauglich auf und fahren dann mit dem PKW zur Arbeit.

Leider wird Ihnen im Falle einer Kontrolle mit derselben Schärfe begegnet, als würden sie nachts auf dem Rückweg von einer Kneipe am Steuer erwischt...

Nun zur Maibowle...

Das "alte Rezept" (www.chefkoch.de) nennt als Zutaten

 500 ml Weißwein spritzig trocken, 2 EL Zucker braun, 1 Pck. Vanillinzucker, 250 ml Sekt trocken, 5 Stängel Waldmeister  (darf nicht blühen!), 1 Stängel Minze, 1 Stängel Zitronenmelisse, 2  Zitronen-Scheiben.

Nun denn...

Genießt eine 1,65 große, 60 kg leichte Dame im Laufe des Abends 3 Gläser Wein à 0,2 l, erreicht sie im statistischen Mittel nach drei Stunden etwa 0,52 Promille (eine Taxi für den Nachhauseweg ist eine gute Idee). Der Wert könnte aber auch bei 0,72 Promille liegen (dann wäre ein Taxi eine noch bessere Idee, da viele von uns bei diesem Wert nicht einmal mehr die Haustür aufschließen könnten). Einige Stunden nach Trinkbeginn sollte der Blutalkoholspiegel dann nicht mehr über 0,3 Promille liegen.

Denken wir nun an eine zünftige Grillparty am lauen Abend, während der ein Grillmeister auf Grund der Hitze 2 l Bier, dann aber auch zur Gesellschaft ein paar "Kurze" genießt (0,1 l), dann erreicht er statistisch zwischen 0,99 und 1,43 Promille (ein Taxi zu nehmen oder sich von nüchternen Freunden fahren lassen, scheint auch hier weise, da die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass Sie absolut fahruntauglich sein dürften).

Doch auch in diesem Fall dauert es, bis der Blutalkohol abgebaut ist (ca. 15 Stunden).

Das heißt in der Praxis, dass eine nüchterne Anreise zur Arbeit am nächsten Tag - unabhängig vom subjektiven Wohlbefinden - gar nicht möglich ist.

Um 6.00, wenn der Wecker klingelt, können noch bis 0,33 Promille vorhandeln sein (wenn in dieser Rechnung die Grillparty inklusive des Biergenusses um 18.00 Uhr begann).

Absolute Fahruntauglichkeit liegt bei 1,1 Promille vor. Der Führerschein kann dann bis zu 15 Monaten weg sein.

Zwischen 0,5 und 1,09 Promille werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt.  

ABER:

Bereits ab 0,3 Promille stehen Sie unter der Wirkung von Alkohol. Wenn dann bei Ihnen alkoholbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt werden (Lallen, Torkeln, auffälliges Fahren...), liegt relative Fahruntauglichkeit vor und der Führerschein ist wieder für bis zu 15 Monate weg.

Was heißt das für Sie?

- Unabhängig vom subjektiven Gefühl der Fahrtauglichkeit kann der Restalkohol am "Tag danach" leicht zur Falle werden, egal ob auf dem Weg zur Arbeit oder Altherrenfußball.

 - Alle Berechnungsversuche sind (aus verschiedenen Gründen) unzuverlässig.

Theorie unter: http://www.helpster.de/restalkohol-rechner-so-ermitteln-sie-den-blutalkoholgehalt_116639

 Berechung: http://www.abfragen.de/gesund3.asp?geschlecht=m&stunden=1&bier=0&wein=0&rwein=0&schnaps=0&kg=00&cm=000&x=9&y=5

 - Wenn Sie diesen Artikel zu spät lesen, weil Sie doch erwischt wurden? Rufen Sie umgehend einen Fachanwalt für Verkehrsrecht an, der sich auch auf den Gebieten "Fahreignung", "Trunkenheitsfahrt" und "Führerscheinrecht" auskennt, Akteneinsich nimmt und Ihnen dann Ihre Situation und schlimmstenfalls den kürzesten Weg zurück zum Führerschein erläutert.

- Wenn Sie diesen Artikel rechtzeitig lesen: Vorsicht mit Waldmeister in der Maibowle (http://www.welt.de/lifestyle/article3617505/Nie-haben-Kopfschmerzen-koestlicher-geschmeckt.html).