Haftet der Mieter für Schäden, die bei einer polizeilichen Wohnungsdurchsuchung entstehen?

Miete und Wohnungseigentum
18.08.20082159 Mal gelesen

Wenn die Polizei aufgrund eines Gerichtsbeschlusses die Wohnung eines Mieters, wegen eines Tatverdachts gegen den Mieter, durchsucht und dabei Schäden an der Mietsache entstehen, haftet der Mieter dem Vermieter für diese Schäden.

Die Beschädigung der Mietsache wurde von der Polizei und nicht vom Mieter verursacht. Laut Mietvertrag haftet der Mieter nur für Schäden Dritter, wenn der Mieter sie dazu veranlasst hat. Die Polizei handelte aber auf Veranlassung des Gerichts und nicht des Mieters. Allerdings gab das Verhalten des Mieters Anlass, dass die Polizei die Wohnung durchsuchte. Der Mieter haftet daher auch für Schäden, die durch Dritte aufgrund der Durchsuchung und des Tatverdachts an der Mietsache entstanden sind.

 

AG Gera, 04.03.2007, 1 C 54/07

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