Nebenkostenabrechnungen: So viel Geld gab es noch nie zurück

Nebenkostenabrechnungen: So viel Geld gab es noch nie zurück
22.01.2015528 Mal gelesen
Warmer Winter und billiges Heizöl bescheren Mietern niedrige Nebenkostenabrechnungen

"Mieter können sich wohl über eine niedrige Nebenkostenabrechnung fürs abgelaufene Jahr freuen!", stellt Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden eine positive Überraschung in Aussicht. Für diese guten Aussichten gibt es gute Gründe: Das Jahr 2014 war mit Abstand das bislang wärmste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahre 1881. Auch fallen seit Monaten stetig die Preise für Heizöl. "Die Heizkosten für 2014 könnten um bis zu 25 % günstiger ausfallen als im Jahr zuvor.", schätzt Rosenbusch-Bansi.

Aufgrund des warmen Winters musste nämlich auch nicht so viel geheizt werden, so dass sich Mieter über geringe Mietnebenkosten freuen können.

Mietnebenkosten können vom Vermieter als Pauschale erhoben sein. Hierbei ist neben den reinen Mietkosten monatlich auch ein Betrag, welcher zuvor im Mietvertrag vereinbart wurde, für bestimmte Betriebskostenarten zu zahlen. Bei Vereinbarung einer Pauschale gibt es auch keine jährliche Abrechnung vom Vermieter.

"Wird im Mietvertrag aber eine sogenannte ,Vorauszahlung auf Betriebskosten' vereinbart, so muss der Vermieter über den jeweiligen Abrechnungszeitraum eine Abrechnung mit sämtlichen angefallenen Betriebskosten erstellen. Dem Mieter kann so ein Guthaben zustehen oder aber er muss zusätzliche Kosten nachzahlen.", erläutert Rosenbusch-Bansi. Im Grundsatz können dem Mieter alle Kosten, welche auf einer Nutzung einer Mietsache, z. B. einer Mietwohnung, beruhen. Beispielsweise kann ein Vermieter Heizungs-, Wasser-, Abwasser-, Hausmeister-, Aufzugswartungs-, Versicherungs- sowie Gärtnerkosten abrechnen.

Bei Abrechnung von Mietnebenkosten ist der Vermieter stets an den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz gebunden. Es dürfen einem Mieter somit keine unnötig hohen Kosten berechnet werden. Nach Erhalt einer Nebenkostenabrechnung sollten Mieter auch stets alle Posten kontrollieren. "Sollte ein Mieter Einwände gegen seine Nebenkostenabrechnung haben, muss er jene spätestens innerhalb eines Jahres, besser noch innerhalb von vier Wochen, nach Erhalt der Abrechnung gegenüber seinem Vermieter geltend machen.", rät Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Vermieter müssen ihre Nebenkostenabrechnung spätestens zum 31.12. des Folgejahres erstellt und ihren Mietern übergeben haben.

Es ist zu erwarten, dass die Nebenkostenabrechnung fürs Jahr 2014 wegen geringerer Heizkosten erheblich erfreulicher ausfällt als im Vorjahr.