Keine Kostentragung des Mieters für eine Zwischenablesung (BGH)

Miete und Wohnungseigentum
16.11.20071180 Mal gelesen

Beim Auszug muss der Vermieter die Kosten für eine sogenannte Zwischenablesung selbst übernehmen.

Diese Kosten sind weder Nebenkosten noch Nutzerwechselgebühren, die auf den Mieter abgewälzt werden können.

Dies entschied nun der BGH und bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Görlitz. Die Revision des Vermieters hatte keinen Erfolg (Az.: VIII ZR 19/07)

 

Aminyan

Rechtsanwalt