Darf der Vermieter einer Gaststätte eine beliebig hohe Kaution verlangen?

Miete und Wohnungseigentum
21.07.20071845 Mal gelesen

Mit dieser Frage hat sich das OLG Brandenburg in einer aktuellen Entscheidung auseinandergesetzt. Das Gericht ist eine relativ harte Linie gefahren. Es meint, die Höhe einer Kaution, die Parteien eines Gewerberaummietvertrages vereinbaren könnten, sei grundsätzlich nicht begrenzt.

Unwirksam sei eine Kautionsabrede daher allenfalls dann, wenn sie schikanös außerhalb eines nachvollziehbaren Sicherungsinteresses des Vermieters festgesetzt werde. Verlange ein Vermieter die siebenfache Monatsmiete als Kaution, sei das vor diesem Hintergrund völlig in Ordnung. Denn Mietausfälle könnten schnell diese Größenordnung erreichen. Außerdem würden durch die Kaution nicht nur solche Rückstände abgesichert, sondern noch eine Reihe von weiteren Verpflichtungen des Mieters (auf Zahlung von Nebenkosten, Schönheitsreparaturen, Schadensersatz etc).

Das Urteil ist in der Neuen Zeitschrift für Mietrecht (Jahrgang 2007, Seite 402) abgedruckt.