Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte – DHV Der Hörverlag GmbH – „Frank Schätzing – Tod und Teufel“ Hörbuch

Medien- und Presserecht
04.10.2010594 Mal gelesen

Neben Musikwerken und Filmen kursieren mittlerweile auch Hörbücher massenhaft in Internet-Tauschbörsen. Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Auftrag der DHV Der Hörverlag GmbH Urheberrechtsverletzungen an geschützten Titeln ab. Aktuell beobachten wir Abmahnungen, die unter anderem die unerlaubte Verwertung des Hörbuchs

 

"Frank Schätzing - Tod und Teufel"

 

zum Gegenstand haben. Das Werk soll über den Internetanschluss der Betroffenen ohne Erlaubnis der DHV GmbH in Tauschbörsen anderen Teilnehmern zum Download bereitgestellt worden sein, was in der Regel bereits durch das Herunterladen der Datei selbst geschieht. Dieses Verhalten kann gegen §§16, 19a UrhG verstoßen und Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz auslösen.

 

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen in den Abmahnschreiben Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend. Letztere liegen in der Regel bei EUR 506, hinzu kommt Schadensersatz für den verletzten Rechteinhaber. Daneben werden die Betroffenen zur Abgabe der vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

 

Richtig ist zwar, dass eine tatsächliche Vermutung für die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers spricht. Der Vollständigkeit halber sei aber darauf hingewiesen, dass diese Vermutung bei Vorliegen entsprechender Umstände selbstverständlich widerlegt werden kann. Auch im Rahmen der urheberrechtlichen Störerhaftung bestehen Entlastungsmöglichkeiten des Anschlussinhabers. Dies sollte von einem auf dem Gebiet des Urheberrechts und insbesondere Filesharings kompetenten Anwalt geprüft werden.

 

Trotz der vergleichsweise knapp bemessenen Fristen sollte die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterzeichnet werden. Viele Gerichte werten entsprechende Erklärungen als Schuldanerkenntnis. Eine möglicherweise günstige rechtliche Ausgangsposition würde damit aufgegeben. In vielen Fällen lässt sich zum Schutz Ihrer Rechte eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen. Aufgrund der hohen Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Wirksamkeit stellt, sollten Sie sich bei der Erstellung anwaltliche Hilfe sichern. Unter Umständen lassen sich so auch die geforderten Beträge zumindest reduzieren.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

 

Hier finden Sie mehr zum Thema Abmahnung.

   

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