Abmahnung d.d. Kanzlei Denecke Priess und Partner i.A.d. 55Plus Medien GmbH wegen der Verletzung von Nutzungsrechten. Forderung: 2.280,40 EUR.

23.11.2015 185 Mal gelesen
Die Kanzlei Denecke Priess und Partner mahnen im Auftrag von der 55Plus Medien GmbH wegen der Verletzung von Nutzungsrechten nach dem UrhG ab. Der Vorwurf an den Abgemahnten lautet, Bildmaterial im Internet als pdf-Format ohne Einwilligung des Rechtsinhabers zur Verfügung gestellt zu haben.

In der uns vorliegenden Abmahnung monieren die Rechtsanwälte Denecke Priess und Partner, der Abgemahnte habe urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial auf dessen Internetseite verwendet und in einem pdf-Fomat öffentlich zugänglich gemacht. Dies sei ohne die Einwilligung der 55Plus Medien GmbH geschehen, die vom Urheber des Bildes mit dem Erwerb der Nutzungsrechte auch ermächtigt worden sei, Verletzungen an der Verwertung entgegenzuwirken.

 Diese, gemäß §§ 97, 97a, 101 UrhG, widerrechtliche Nutzung sei Grundlage für eine Reihe von Ansprüchen, die die Kanzlei nun für ihre Mandantin gelten machen möchte. Hierzu zählen:

  1. Auskunftsanspruch über den Umfang und Dauer der Nutzung/Verletzungshandlung durch den Abgemahnten auf weiteren Seiten, Portalen oder Medien etc.
  2. Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch, der das Löschen des Materials auf der Interseite sowie das Unterzeichnen einer Unterlassungserklärung vorsieht.
  3. Schadensersatzanspruch nach der Lizenzanalogie, abhängig vom Nutzungumfang, der hier auf 260,00 EUR für die Nutzung in der pdf-Datei, sowie auf 465,00 EUR für die Nutzung auf der Internetseite beziffert wird.
  4. Aufwendungsersatz für Internetrecherche 85,00 EUR, sowie Rechtsanwaltskosten 745,40 EUR.

Insgesamt fordern die Anwälte Denecke Priess und Partner somit einen Betrag von 2.280,40 EUR.

Wie Sie auf solch eine Abmahnung reagieren sollten:

Abmahnung erhalten? Kein Grund zur Panik! Dennoch gilt: Machen Sie keine Experimente. In der Regel sind diese Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ernst zu nehmen. Ein Ignorieren einer solchen Abmahnung kann teuer werden.

Wenn auch Sie eine Abmahnung bezüglich einer urheberrechtlichen Angelegenheit erhalten haben können Sie uns gerne kontaktieren. In einem kostenlosen Erstgespräch mit können wir Ihnen eine erste Einschätzung des Falls geben und mögliche weitere Schritte besprechen. Die Rechtsanwälte Scharfenberg und Hämmerling vertreten Abgemahnte in den Rechtsgebieten Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht und besitzen die nötige Erfahrung auf dem Gebiet der Verteidigung von Abgemahnten.

 

Kontakt:

 

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