WM 2014 – Die wichtigsten Rechtsfragen

Medien- und Presserecht
24.06.2014283 Mal gelesen
Die WM 2014 ist in vollem Gange. Public Viewing, Grillfeste, Tröten und lange Nächte gehören im Moment zum Alltag vieler Menschen. Manchmal ist die Fußballeuphorie schwer mit dem Arbeitsalltag zu vereinbaren. Da stellt sich mancher Arbeitnehmer die Frage, ob er denn zumindest bei den deutschen Spielen nicht einen Anspruch auf Urlaub hat? Und welche Rechte haben eigentlich Nicht-Fußballfans, die keine Tröten und Autokorsos mögen?

Muss mein Arbeitgeber mir zu den Spielen der deutschen Mannschaft Urlaub geben?

Nein, der Arbeitgeber muss bei der Gewährung des Urlaubs zwar auf berechtigte Interessen des Arbeitnehmers achten, aber auch auf die betrieblichen Belange. Er kann somit auch während der Spiele der deutschen Mannschaft den Urlaub verweigern.

Kann mein Arbeitgeber mir kündigen, wenn ich beim Blaumachen während der WM erwischt werde?

Nein, in der Regel wird der Arbeitgeber zuerst eine Abmahnung aussprechen müssen, bevor er eine rechtmäßige Kündigung aussprechen darf.

Darf ich die Spiele während der Arbeitszeit im Büro am TV oder im Internet schauen bzw. am Radio hören?

Nein, denn wer die Spiele während der Arbeitszeit verfolgt, geht nicht seiner eigentlichen Tätigkeit nach. Ob der Fernseher oder das Radio im Büro laufen dürfen, hängt somit einzig und allein vom Wohlwollen des Arbeitgebers ab. Einen Anspruch auf Fußball während der Arbeitszeit gibt es nicht.

Ich fühle mich nachts vom Public Viewing gestört. Kann ich dagegen vorgehen?

In der Regel nicht. Die Behörden in NRW sind befugt während der WM Ausnahmen in Bezug auf die Nachtruhe zu machen und Sondergenehmigungen zu erteilen.

Darf ich während des Public Viewing meine Tröte nutzen?

Beim Public Viewing nach 22 Uhr ist das Nutzen einer Tröte untersagt, denn die Anwohner müssen trotz der Ausnahmeregelungen vor Lärm in der Nacht geschützt werden. Dazu gehört es zusätzlichen Lärm zu vermeiden.

Wie lange dürfen Fans im Autokorso durch die Straßen fahren, wenn das Spiel zu Ende ist?

Streng genommen gar nicht. Die Bildung von Autokorsos ist nicht per Gesetz erlaubt. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO, § 30) ist bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm sowie unnützes Hin- und Herfahren verboten. Allerdings ist die Polizei, solange die Teilnehmer am Straßenverkehr nicht gefährdet werden, in der Regel kulant.

Dürfen Fans beim Autokorso auf dem Dach sitzen?

Beim Autokorso gibt es grundsätzlich keine Ausnahme von der Anschnallpflicht. Wer sich aus dem Fenster lehnt oder auf das Dach setzt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Bei einem Unfall könnte sogar der Versicherungsschutz ausfallen.

Sind Schals und Fahnen beim Autokorso erlaubt?

Ja, solange sie nicht die Sicht des Fahrers behindern. Insbesondere muss auch darauf geachtet werden, dass der Blinker nicht verdeckt wird. Insgesamt dürfen Fahrzeug und Ladung zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein.

Gilt die Ausnahme von der Nachtruhe auch für private Fußball-Grillfeste?

Nein, hier muss die Nachtruhe ab 22h00 eingehalten werden. Außerdem muss beim Essen im Freien zusätzlich darauf geachtet werden, dass keine Gerüche oder Rauch in die Wohnung des Nachbarn ziehen.

Bestehen Ansprüche auf Zahlung der Wettschulden nach einem privaten Tippspiel?

Nein, das Gesetz ist hier eindeutig. Durch Spiel und Wette wird keine Verbindlichkeit begründet. Einen rechtlichen Anspruch auf Zahlung haben die Gewinner demnach nicht.

 

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