Neuartige Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Verlagsgruppe Random House GmbH über Auktionsplattform Hood

Medien- und Presserecht
04.04.2013637 Mal gelesen
Uns ist zur Kenntnis gelangt, dass die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Verlagsgruppe Random House GmbH Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an Ebook-Werken durch den Verkauf gebrauchter Exemplare über die Auktionshausplattform Hood ausspricht.

Die Abmahnung wird wie üblich auf die ausschließlichen Verwertungsrechte der Rechteinhaberin zur Vervielfältigung, Verbreitung und der öffentlichen Zugänglichmachung gestützt.

Neben einem Unterlassungsanspruch wird zudem ein Auskunftsanspruch geltend gemacht. Der Auskunftsanspruch dient der Vorbereitung eines Schadensersatzanspruches.

 

Ist der Weiterverkauf gebrauchter elektronischer Schriftwerke (eBook) illegal?

Die Frage einer Urheberrechtsverletzung durch den Weiterverkauf gebrauchter eBooks ist sehr interessant. Das Urheberrecht sieht in diesem Zusammenhang den Weiterverkauf von gebrauchten körperlichen Schriftwerken (gebundene Buchversion) als zulässig an. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass für ein körperliches Schriftwerk durch das originäre Inverkehrbringen eine urheberrechtliche Erschöpfung eintritt. Durch die urheberrechtliche Erschöpfung sind mit Zustimmung des Urhebers Werke oder deren Vervielfältigungsstücke in den Verkehr gebracht worden. Dem rechtmäßigen Erwerber kann sodann der Weiterverkauf nicht untersagt werden.

Im Rahmen der per Download erworbenen elektronischen Werke (eBooks) ist es insoweit problematisch, als dass der Erwerber lediglich ein unkörperliches Werk erwirbt.

In diesem Zusammenhang hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 03.07.2012, Az.: C-128/11 entschieden, dass der Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechtes für Softwarewerke auch dann gelte, wenn lediglich eine Datei zum Herunterladen angeboten wird. Konkret mache es keinen Unterschied, ob die fragliche Kopie in körperlicher oder unkörperlicher Form vorliege. Hinsichtlich der Gefahr unlizenzierter Kopien sieht der EuGH die Softwareindustrie ihrerseits selbst in der Verantwortung, um Schutzmaßnahmen durch Kopierschutz etc. zu ergreifen.

Auch wenn für Musik,- Filmwerke und eBooks andere EU-Richtlinien gelten, so kann man nach dem Urteil des EuGH zu dem Schluss kommen, dass für den Erschöpfungsgrundsatz von Musik-, Filmwerken oder E-Books nichts anderes gilt als bei Softwarewerken.

Die Rechtslage ist jedoch keinesfalls eindeutig oder als geklärt anzusehen, was nach unserer Auffassung auch den Waldorf Frommer Rechtsanwälten bekannt ist. Bemerkenswert an den Abmahnschreiben ist nämlich, dass diese im Gegensatz zu den bekannten Abmahnschreiben im Bereich des Filesharings oder von Fotoproblematiken kaum Rechtsprechungsnachweise enthalten. Die Abmahnung ist relativ kurz gefasst.

Hier liegt jedoch auch die Chance der Verteidigung, so dass Sie sich nicht wehrlos geschlagen geben sollten. Beachten Sie jedoch, dass Sie einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt beauftragen, da es sich hierbei um eine Spezialmaterie handelt.  

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 
  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen  beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben
 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mitunserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!