Hilfe bei Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Argon Verlag GmbH – „Hummeldumm“ Hörbuch

Medien- und Presserecht
23.11.20101169 Mal gelesen

Nicht nur Filme, Musik und Software werden im Internet ohne Zustimmung der Rechteinhaber massenhaft getauscht, auch Hörbücher erfreuen sich unter Filesharern zunehmender Beliebtheit. Auch diese Werke unterliegen allerdings dem Schutz des Urheberrechts. Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte geht aktuell im Auftrag verschiedener Verlage, darunter auch der Argon Verlag GmbH, gegen die unerlaubte Verwertung geschützter Hörbücher vor. Gegenstand der Abmahnungen sind unter anderem Verstöße gegen das Werk

"Hummeldumm"

des Bestseller-Autors Tommy Jaud. Den betroffenen Anschlussinhabern wird dabei vorgeworfen, über ihren Anschluss sei der Titel in einem Filesharing-Netzwerk ohne die Erlaubnis der Argon Verlag GmbH, die insoweit über die ausschließlichen Rechte verfügen soll, anderen Teilnehmern zum Download bereitgestellt worden sein. Viele Tauschbörsennutzer können sich mit diesem Vorwurf zunächst nicht identifizieren. In technischer Hinsicht muss aber folgendes beachtet werden: systembedingt wird in den gängigen peer-to-peer-Netzwerken eine Datei während des Herunterladens gleichzeitig anderen Nutzern zum Download bereitgestellt. Dieses Bereitstellen unterfällt §19a UrhG, der Download selbst wird als Vervielfältigungshandlung von§16 UrhG erfasst.

Aus dieser Rechtsverletzung machen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend, daneben wir die Erstattung der Rechtsanwaltskosten verlangt. Letztere werden (zunächst) mit EUR 506 beziffert, der Schadensersatz soll EUR 300 betragen. Insgesamt werden damit EUR 806 gefordert.

Im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung steht dem Rechteinhaber außerdem ein Unterlassungsanspruch aus §97 UrhG zu. Dieser kann grundsätzlich nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt werden. Die von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten insoweit verwendete Unterlassungserklärung sollte aus unserer Sicht allerdings nicht vorschnell unterzeichnet werden. In der konkreten Fassung handelt es sich dabei nach unserer Rechtsauffassung um ein Schuldanerkenntnis. Dieses kann für den Abgemahnten weitreichende rechtliche und insbesondere auch finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. In Betracht kommt unter Umständen die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung. Im Vorfeld sollte allerdings eine umfangreiche rechtliche Prüfung der Angelegenheit erfolgen, bei der vor allem die Verantwortlichkeit des abgemahnten Anschlussinhabers zu klären ist. Sichern Sie sich dabei kompetente anwaltliche Hilfe.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

 

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