Auch eine Abmahnung der Rowone UG über die Kanzlei Zierhut erhalten?

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
22.04.202129 Mal gelesen
Mir wurde erneut eine Abmahnung der Rowone UG über die Kanzlei Zierhut zur Prüfung vorgelegt.

 

Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

 

Zu der Abmahntätigkeit der Rowone UG:

Die Rowone UG hatte in der Vergangenheit bereits markenrechtliche Abmahnungen aussprechen lassen. Ich habe daher bereits Betroffene zu entsprechenden Fällen beraten.

 

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung der Rowone UG:

In der weiteren mir vorliegenden Abmahnung der Rowone UG geht es wieder um den Vorwurf der Verletzung der Marke "MVP" (Register-Nummer: 302019237440).

In dem Abmahnschreiben wird ausgeführt, dass das abmahnende Unternehmen im Besitz der Lizenz der Marke "MVP" sei.

Unter Verweis auf ein Angebot des Abgemahnten und das darin eingebundene Zeichen "MVP" wird der Vorwurf erhoben, das angebotene Produkt würde nicht aus dem abmahnenden Unternehmen stammen und sei auch nicht von ihm oder dem Markeninhaber autorisiert.

Beigefügt ist dem Abmahnschreiben die Kopie einer einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Stuttgart, mit der einem Anbieter von Bekleidung untersagt worden ist, ohne Einwilligung der Rowone UG hergestellte und/oder erstmals in den Verkehr gebrachte Bekleidungsstücke unter dem Zeichen "MVP" anzukündigen, anzubieten und/oder in den Verkehr zu bringen.

 

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben.

Im Hinblick auf die weiteren geltend gemachten Ansprüche wird ein Vorschlag unterbreitet, nach dem sämtliche noch offenen Ansprüche durch Zahlung von Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.682,70 Euro erledigt werden können.

 

Meine Einschätzung:

Die mir vorliegende Abmahnung wirft unter verschiedenen Aspekten Fragen auf, denn das Kürzel "MVP" steht für "Most Valued Player" in den US-Ligen der Sportarten Baseball und Eishockey. Daher ist das Kürzel im Zusammenhang mit dem Vertrieb von entsprechenden Merchandise-Artikeln gebräuchlich.

Soweit die Gegenseite in der Vergangenheit bereits gerichtliche Schritte veranlasst hat, ist der Stand des entsprechenden Verfahrens unklar.

Für die Reaktion auf eine entsprechende Abmahnung bestehen verschiedene Möglichkeiten. Welche Vorgehensweise in Ihrem Fall passend ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die ich im Rahmen einer Beratung gern mit Ihnen erörtere.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Natürlich erhalten Sie hierbei von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

 

Zu der Abmahntätigkeit Kanzlei Zierhut:

Übrigens: Aus meiner Beratungstätigkeit ist mir bekannt, dass die Kanzlei Zierhut auch für andere Mandanten markenrechtliche Abmahnungen ausspricht, beispielsweise für die Zapf Creation AG (wegen der Verletzung der Marke "BABY born") und die FRIDA KAHLO CORPORATION (wegen der Verletzung der Marke "Frida Kahlo").

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rowone UG über die Kanzlei Zierhut erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an: 0381 - 260 567 30.
  • Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.

 

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht