Auch eine einstweilige Verfügung von Christian Louboutin erhalten?

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
19.03.202130 Mal gelesen
Mir wurde eine einstweilige Verfügung zur Prüfung vorgelegt, die von den Anwälten von Christian Louboutin erwirkt worden ist.

 

Wenn Sie auch eine einstweilige Verfügung oder eine Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

 

Zu der mir vorliegenden einstweiligen Verfügung:

Die mir vorliegende einstweilige Verfügung bezieht sich auf Schuhe mit Absätzen, auf deren Sohle rote Farbe aufgebracht ist.

Die einstweilige Verfügung enthält neben Untersagungsanordnungen eine Verpflichtung zur Auskunfterteilung und eine Verpflichtung zur Herausgabe entsprechender Schuhe an einen Gerichtsvollzieher zum Zwecke der Verwahrung im Hinblick auf eine spätere Vernichtung vor.

Der Streitwert beträgt 300.000,00 Euro. Die Kosten des Eilverfahrens sind der Antragsgegnerin auferlegt worden.

In der Antragsschrift wird der Vorwurf einer Verletzung der Positionsmarke "Rote Sohle" für Schuhe mit hohen Absätzen (High Heels) erhoben (Unionsmarke EU 008 845 539). Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass der Antragsteller bereits vor über 20 Jahren seinen 1. Schub mit einer roten Sohle vorgestellt habe und die "Rote Sohle" seither als Marke geschützt hat. Diese sei aufgrund des außergewöhnlichen Hypes um seine Schuhmodelle zu einem in aller Welt bekannten Kennzeichen von Louboutin-Schuhen geworden. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass die Schuhe des Antragstellers insbesondere von Stars aus Film, Fernsehen und Mode getragen werden.

 

Meine Einschätzung:

In dem mir vorliegenden Fall hat Christian Louboutin über seine Anwälte ohne vorherige Abmahnung unmittelbar eine einstweilige Verfügung erwirken lassen. Begründet wird diese Vorgehensweise in der Antragsschrift damit, dass die ernste Besorgnis bestehe, dass Waren beiseite geschafft würden.

Eine einstweilige Verfügung wegen des Vorwurfes der Verletzung von Markenrechten sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Lassen Sie sich unbedingt fachkundig anwaltlich beraten.
  2. Überprüfen Sie Ihre Warenbestände so schnell wie möglich darauf hin, welche Schuhe unter die gerichtliche Untersagungsanordnung fallen. Die gerichtliche Untersagungsanordnung gilt nicht nur für den konkret angesprochenen Schuh, sondern auch für Schuhe mit einem vergleichbaren Design.

 

Sie haben auch eine einstweilige Verfügung erhalten?

Wenn Sie auch eine einstweilige Verfügung erhalten haben, die von Christian Louboutin über die Kanzlei Grünecker erwirkt worden ist:

Rufen Sie mich einfach an: 0381 - 260 567 30.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht