Auch eine Abmahnung der Berkemann GmbH & Co. KG über die Kanzlei KPW erhalten?

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
27.02.201980 Mal gelesen
Mir wurde hier in der Kanzlei eine Abmahnung der Berkemann GmbH & Co. KG über die Rechtsanwälte Kurz Pfitzer Wolf & Partner zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

 

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die hier vorliegende Abmahnung bezieht sich auf den Vorwurf der Verletzung der Marke "TOEFFLER" (deutsche Wortmarke: DE 762136; Unionswortmarke EM 8192387; beide registriert in der Warenklasse 25 für Pantoffeln und Sandalen). Gerügt wird die Benutzung der Marke für Produkte, die denen der Abmahnerin ähnlich sind, aber nicht von dieser stammen. Aufgrund der nicht legitimierten Benutzung der Marke liege eine Markenverletzung vor. Hieraus würden Unterlassungs-, Rückruf-, Vernichtungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche resultieren.

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung mit einem flexiblen Vertragsstrafeversprechen auch Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zur Vernichtung, zum Rückruf, zum Schadensersatz und zur Kostenerstattung (Rechtsanwaltskosten) vor.

Die Rechtsanwaltskosten werden in dem Abmahnschreiben auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 100.000,00 Euro beziffert.

 

Meine Einschätzung:

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir sodann auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Berkemann GmbH & Co. KG über die Rechtsanwälte Rechtsanwälte Kurz Pfitzer Wolf & Partner erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Rufen Sie mich einfach an: 0381 - 260 567 30.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über facebook mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.

http://www.facebook.com/RechtsanwaltAndreasKempcke

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