Zu der hier vorliegenden Abmahnung:
In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin technische Produkte in der Haustechnik vertreibt und dass sie Inhaberin der Unionsmarke "Tecuro" ist (Register-Nummer: 012849221).
Sodann wird ausgeführt, dass der Abgemahnte Produkte der Marke "Tecuro" auf dem Onlinehandelsplatz Amazon anbiete, bewerbe und vertreibe. Die Benutzung der Marke stelle eine Verletzung der Markenrechte dar.
Zu den Forderungen in der Abmahnung:
Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro sowie Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zum Schadenersatz und zur Kostenerstattung (Rechtsanwaltskosten) vor. Die Rechtsanwaltskosten sollen aus einem Gegenstandswert von 50.000,00 Euro erstattet werden.
Meine Einschätzung:
Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.
Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist unklar, auf welche konkreten Amazon-Angebote Bezug genommen werden soll.
Die mir vorliegende vorformulierte Unterlassungs, und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?
Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.
Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.
Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.
Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.