Auch eine Abmahnung der YADROS GmbH über Rechtsanwalt Olaf E. Wirth erhalten? Ich berate Sie.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
19.08.201851 Mal gelesen
Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung der YADROS GmbH über Rechtsanwalt Olaf E. Wirth zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

 

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, die Abmahnerin sei seit etlichen Jahren im Möbelhandel tätig. Sie halte in diesem Zusammenhang mehrere deutsche und europaweit geschützte Marken, darunter die geschützte Marke ALPHA für Möbel und insbesondere auch für Betten. Diese Marke werde auch zur Kennzeichnung von Möbeln der Abmahnerin genutzt.

Unter Bezugnahme auf ein konkretes Amazon-Angebot eines Bettes wird der Vorwurf einer Markenverletzung erhoben.

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird der Abgemahnte aufgefordert, eine Strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die zugehörige umfassende Auskunft zu erteilen. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro sowie Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zum Schadenersatz und zur Kostenerstattung vor. Die mit der Einschaltung des Rechtsanwaltes entstandenen Kosten sollen nach RVG und einem Wert in Höhe von 50.000,00 Euro erstattet werden.

 

Meine Einschätzung:

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei Möbeln ist es - wie bei vielen anderen Produkten auch - durchaus üblich, dass die einzelnen Produkte einiger bestimmten Produktlinie nicht nur mit der Marke der Produktlinie sondern auch mit einer einzelnen Modellbezeichnung gekennzeichnet werden. Entspricht eine Modellbezeichnung der Marke eines anderen Anbieters oder ist der Marke ähnlich, droht eine markenrechtliche Auseinandersetzung.

Für die Entscheidung über die Reaktion auf eine markenrechtliche Abmahnung sollten insbesondere die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung und mögliche Schadensersatzansprüche berücksichtigt werden.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.

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