Zu der hier vorliegenden Abmahnung:
In dem hier vorliegenden Abmahnschreiben wird zunächst auf die Rechte an der Unionsmarke Nr. 00091835 ("BMW") verwiesen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Marke um eine bekannte, berühmte Marke handle.
Unter Verweis auf den Online-Shop des Abgemahnten wird der Vorwurf erhoben, der Abgemahnte benutze unzulässigerweise die Bezeichnung "BMW". Vor diesem Hintergrund schulde der Abgemahnte Unterlassung, Schadenersatz und Auskunfterteilung.
Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:
Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 Euro sowie Verpflichtungen zum Schadenersatz, zur Auskunfterteilung, zur Vernichtung bzw. zum Rückruf und zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten vor. Die Rechtsanwaltskosten werden auf der Grundlage eines Streitwertes von 500.000,00 Euro beziffert (4.839,50 Euro).
Meine Einschätzung:
Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?
Wenn Sie auch eine Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte für die Bayrische Motorenwerke AG ( BMW AG) erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.
Rufen Sie mich einfach an unter 0381 - 260 567 30.
Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.
Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.
Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.