Tiefkühlkost gegen Nordfront-Ideologie

10.07.2017 13 Mal gelesen
Ein Buchstabe macht den Unterschied: Die rechtsradikale „Nordische Widerstandsbewegung“ beantragte in Schweden markenrechtlichen Schutz für den Begriff „Nordfront“, unter dem die Gruppe einen nationalsozialistischen Staat notfalls auch mit Waffengewalt erkämpfen will.
Dagegen wehrte sich ein deutsches Unternehmen aus dem Niedersachsen  mit Erfolg. Mit Hilfe eines Rechtsanwaltes wurde Einspruch eingelegt.  Ein Gericht entschied nun wegen zu geringen Unterschieden zur  geschützten Marke "Nordfrost" den Schutz von Nordfront nicht zuzulassen.

Rechtsanwalt Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz  und Partner bei LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: "Schön zu  sehen, dass auch politisch motivierte Markenrechts-Themen mit den  einfachen Werkzeugen des Rechtsstaates behandelt werden können, jede  andere Form des Verfahrens wäre politisch ausgenutzt worden." Die  schwedische Patentbehörde PRV hatte auf Basis geltenden Rechts über  einen Einspruch entschieden. So konnte ein deutsches  Tiefkühllogistik-Unternehmen verhindern, dass sich eine zu Gewalt  aufrufende Neonazi-Gruppe unter einem "nordisch" klingenden und  ideologisch verbrämten Namen formieren kann. Die Behörde hatte sich bei  ihrer Entscheidung allein auf die visuelle und akustische Ähnlichkeit  bezogen. Die Wörter Nordfrost und Nordfront würden sich nur durch einen  Buchstaben unterscheiden.

Das deutsche Unternehmen hatte den Einspruch formuliert, um einer  möglichen Rufschädigung vorzubeugen. Nordfrost-Geschäftsführerin Britta Heine nannte das juristische Ergebnis auch in seiner politischen  Dimension einen wichtigen Beitrag.

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